Landwirte befürchten Flächenentzug, Nachteile, Schutzgebietsausweisungen?

 

Niemand kann gezwungen werden mitzumachen. Niemand soll Nachteile erleiden. Die Beteiligung ist vollumfänglich freiwillig!

Deshalb erfolgen Planung und Umsetzung immer zusammen mit Landwirten, mit Jägern, Fischern und natürlich der Wasserwirtschaft. Hierzu werden Arbeitsgruppen gebildet, die die notwendige Information, Beteiligung und Mitbestimmung ermöglichen.

Vorrangig sollen Flächen der öffentlichen Hand herangezogen werden. Das Projekt braucht vor allem nasse, ertragsschwache und schwer zu bewirtschaftende Flächen. Auch ein Tausch von Flächen oder Bewirtschaftern in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung ist eine gute Option, um Nachteile zu vermeiden oder im besten Fall sogar Vorteile für Landwirte zu generieren.

Alle Flächen bleiben weiterhin in Bewirtschaftung. Durch Beweidung oder Mahd von langjährigen Brachflächen werden ehemalige Wirtschaftsflächen zurückgeholt.

Die Ausweisung von Naturschutzgebieten auf Privatflächen ist nicht geplant. Es gibt bereits die beiden geschützten Natura-2000-Gebiete: das FFH-Gebiet mit einer Größer von 4470 Hektar und das Vogelschutzgebiet mit einer Größe von 5003 Hektar.